Erbenermittlung nach hanseatischer Tradition

Auftragserteilung durch Nachlasspfleger

Die Hanseatische Erbenermittlung GmbH wird aufgrund einer schriftlichen Beauftragung des Nachlasspflegers aktiv. Neben einer Kopie der Bestallungsurkunde ist eine ordentliche Beauftragung und Bevollmächtigung notwendig. Aus dem Handbuch "Nachlasspflegschaft" [1] sind zwei entsprechende Formulare hinterlegt.

 

Sachstandsmitteilung

Die Hanseatische Erbenermittlung GmbH benennt Ihnen einen Mitarbeiter als verantwortlichen Sachbearbeiter, der jederzeit kurzfristig Aussagen zum Sachstand machen kann.

Bei wesentlichen Neuigkeiten benachrichtigen wir Sie selbstverständlich.

 

Abschlussbericht für das Nachlassgericht

Nach Abschluss der Recherchen und Ermittlung aller Erben werden die Ergebnisse in einem Bericht zusammen gefasst. Unser Ziel ist es, Nachlasspfleger und Gerichte bestmöglich zu entlasten. Daher stellen wir nicht nur die Liste der gefundenen Erben sowie die Urkunden zur Verfügung, sondern bereiten die Daten auch in Form eines Stammbaumes und eines Berichts auf. Darüber hinaus übergeben wir auch einen vorformulierten Erbscheinsantrag.

 

Abwicklung einer Erbschaft

Auf ausdrücklichen Wunsch der Erben übernimmt die Hanseatische Erbenermittlung GmbH die Abwicklung des Nachlasses. Generell raten wir Erbengemeinschaften, den Nachlasspfleger mit der Abwicklung von Immobilien und der Auflösung von Konten zu beauftragen. Aufgrund seiner detaillierten Kenntnisse der Vermögensverhältnisse des Erblassers (Nachlassverzeichnis), verfügt er dafür über die besten Voraussetzungen.

 

[1] Jochum Pohl, Nachlasspflegschaft - Ein Handbuch für die Praxis mit zahlreichen Formularmustern; erschienen im Bundesanzeiger Verlag, 4. Auflage 2009