Erbenermittlung nach hanseatischer Tradition

Erbenermittlung

Die Ermittlung von Erben wird praktisch nach jedem Todesfall notwendig, sofern Vermögen hinterlassen wurde. In den meisten Fällen handelt es sich um nahe Familienangehörige, die den Urkundennachweis selbst erbringen können. In schwierigen Fällen ist eine erfolgreiche Erbenermittlung meist nur mit entsprechender Erfahrung möglich. Hier empfiehlt sich die Beauftragung der Hanseatischen Erbenermittlung GmbH, speziell wenn:

• Erbenermittlungen ab der zweiten Erbordnung anstehen

• Erben im Ausland zu finden sind

• Fremdsprachkompetenz erforderlich ist

• Vorfahren ihre Herkunft in den ehemaligen deutschen Ostgebieten oder in den ehemaligen deutschen Kolonialgebieten haben

• Urkundenbeschaffung im Ausland notwendig ist

• Korrespondenz mit ausländischen Archiven geführt werden muss

• Recherchen in Archiven vor Ort durchzuführen sind.